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4.5.2026

Insolvenz in Eigenverwaltung | Der Königsweg?

Ein Beitrag aus unserem Podcast „Nachfolge im Mittelstand“ – mit Thomas Planer von Planer und Kollegen, einem der erfahrensten Sanierungsberater Deutschlands.

Wer das Wort „Insolvenz“ hört, denkt an Scheitern, Kontrollverlust und das Ende eines Lebenswerks. Diese Gleichung ist tief im deutschen Mittelstand verankert – und sie ist in dieser Form falsch. Thomas Planer, Geschäftsführer von Planer und Kollegen und Begleiter von über 1.300 Sanierungen, sagt es klar: Insolvenz in Eigenverwaltung ist kein Rückzug. Sie ist ein Gestaltungsinstrument.

Im Gespräch mit Timo Lang im Podcast „Nachfolge im Mittelstand“ erklärt Planer, warum das Tabuthema Insolvenz gerade im Kontext von Unternehmensnachfolge und Unternehmensverkauf so relevant ist – und was passiert, wenn man zu lange wartet.

Vom Konkurs zur Eigenverwaltung: eine kurze Geschichte

Bis 1999 gab es in Deutschland die Konkursordnung – abgekürzt K.O. Das war Programm. Ziel des Verfahrens war ausschließlich die schnelle Gläubigerbefriedigung. Was mit dem Unternehmen, den Mitarbeitern und dem Lebenswerk des Unternehmers passierte, spielte keine Rolle. Die logische Konsequenz: Unternehmer vermieden die Insolvenz auf Biegen und Brechen – und schleppten sie deshalb oft so lange, bis eine Straftat daraus wurde. Insolvenzverschleppung wurde zur Normalität. 90 bis 95 Prozent aller Insolvenzen wurden erst mit massiver Verspätung angemeldet.

Die Insolvenzordnung von 1999 sollte das ändern – in der Praxis kaum. Erst 2012 wurde die Insolvenz in Eigenverwaltung als Instrument wirklich gestärkt. Die Idee: In Anlehnung an das US-amerikanische Chapter 11 darf der Unternehmer, der rechtzeitig handelt und noch Liquidität mitbringt, selbst Eigenverwalter bleiben. Kein fremder Insolvenzverwalter übernimmt das Ruder.

2,7 Prozent oder 36 Prozent – der Unterschied liegt im Zeitpunkt

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. In einer klassischen Regelinsolvenz erhalten Gläubiger im bundesweiten Durchschnitt gerade einmal 2,7 Prozent ihrer Forderungen. In einer Insolvenz in Eigenverwaltung sind es im Schnitt 18,7 Prozent. Bei Planer und Kollegen liegt dieser Wert nach eigener Auswertung von rund 500 begleiteten Eigenverwaltungsverfahren bei durchschnittlich 36 Prozent.

Was steckt hinter diesem Unterschied? Der Unternehmer bleibt handlungsfähig. Kein Dritter übernimmt die Entscheidungsgewalt. Stattdessen gibt es einen Sachwalter – in der Regel ein insolvenzrechtlich erfahrener Jurist –, der das Verfahren überwacht, aber nicht operativ eingreift. Die eigentliche Sanierungsarbeit liegt beim Unternehmer und seinem Team.

Und diese Arbeit ist wirkungsvoll: Verlustbringende Verträge lassen sich sofort kündigen. Leasingverträge für nicht genutzte Maschinen, überteuerte Mietverträge mit langen Laufzeiten, kostspielige Lieferantenvereinbarungen – was außerhalb der Insolvenz jahrelang weiterläuft, kann innerhalb des Verfahrens konsequent bereinigt werden. Dazu kommt das Insolvenzgeld: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für bis zu drei Monate die Lohnkosten. Die Wertschöpfung in dieser Zeit verbleibt als Working Capital im Unternehmen – vorausgesetzt, man handelt früh genug.

Die direkte Verbindung zur Unternehmensnachfolge

Für TLC ist diese Thematik nicht nur akademisch interessant. Die Verbindung zwischen Sanierung und Nachfolge ist direkter, als viele vermuten.

Ein klassisches Muster: Ein Unternehmen soll innerhalb der Familie übergeben werden. Aus familiären Rücksichten werden Bedingungen vereinbart, die mit einem externen Käufer nie zustande gekommen wären – zu hohe Kaufpreisforderungen, nicht rückgedeckte Pensionszusagen, aufgestaute stille Lasten. Zwei bis vier Jahre nach der Übergabe steckt das Unternehmen in der Krise. Die Eigenverwaltung wird dann zum letzten Ausweg, obwohl sie hätte Anfang sein können.

Noch ein häufig übersehener Fall: Pensionszusagen, die nicht rückgedeckt sind, machen viele potenzielle Unternehmensverkauf-Prozesse zunichte. Käufer springen ab, weil das Risiko nicht kalkulierbar ist. In einer Insolvenz in Eigenverwaltung lassen sich genau diese Altlasten steuerneutral auflösen – und ein Unternehmensverkauf, der scheitern sollte, kommt doch noch zustande.

Für Investoren ist ein saniertes Unternehmen ohne Altlasten oft attraktiver als ein scheinbar gesundes mit versteckten Risiken. Die Aufträge, die Mitarbeiter, die Räumlichkeiten sind bekannt – und keine historischen Verbindlichkeiten trüben das Bild.

Die Exponentialfunktion: Warum Warten teurer wird als Handeln

Das größte Missverständnis, das Planer in seiner Praxis beobachtet: Unternehmer glauben, eine Krise verläuft wie eine gerade Linie nach unten – sie hätten noch sechs Monate Zeit. In Wirklichkeit verläuft sie wie eine Exponentialfunktion, die irgendwann abkippt.

Der Mechanismus ist klar. Ein Lieferant sperrt bei vier offenen Rechnungen weitere Lieferungen. Der gute Mitarbeiter, der das mitbekommt, schaut sich sofort nach Alternativen um und ist weg. Gleichzeitig fragt der schlechte Mitarbeiter lautstark in der Buchhaltung nach, was hier eigentlich los ist. Das sind keine linearen Prozesse – das sind Katalysatoren. Wer in diesem Moment noch sechs Monate einrechnet, hat vielleicht drei Wochen.

Das bedeutet in der Praxis: Wer früh kommt, behält die Eigenverwaltung. Wer zu spät kommt, gibt die Entscheidungshoheit ab – an einen fremden Insolvenzverwalter, dessen Anreize oft auf schnelle Abwicklung und nicht auf Sanierung ausgerichtet sind.

Was Unternehmer wissen sollten

Thomas Planer formuliert es direkt: Wer ein Erstgespräch möchte, bekommt es – und es kostet nichts. Diese Niedrigschwelligkeit ist kein Zufall. Sie ist das Eingeständnis, dass der erste und schwierigste Schritt das Ansprechen des Themas ist.

Er nennt es das „Driver Seat“-Prinzip: Wer rechtzeitig handelt, behält das Heft des Handelns. Die Eigenverwaltung ist kein Zeichen von Schwäche – sie ist ein strategisches Instrument, das nur denjenigen zur Verfügung steht, die früh genug kommen.

Zum Podcast

Die vollständige Folge mit Thomas Planer ist jetzt verfügbar im Podcast „Nachfolge im Mittelstand“ – mit Timo Lang von TLC M&A. Planer spricht über 35 Jahre Sanierungserfahrung, konkrete Fallbeispiele aus dem Mittelstand und die entscheidenden Unterschiede zwischen Regelinsolvenz und Eigenverwaltung. Offen, praxisnah und ohne Beschönigung.

www.tl-consult.de/podcast

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