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Unser aktueller Newsletter 12/2019 gibt wieder hilfreiche Informationen rund um das Thema Unternehmensnachfolge:

Zahl des Monats: 26.400


26.400 Inhaber von übernahmewürdigen Familienunternehmen werden 2020-2022 extern nach einem Nachfolger suchen.

Quelle: IfW Bonn: Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2018 bis 2022

Con|cess 2030 – M&A von Unternehmern für Unternehmer

Tradition verpflichtet: In den vergangenen 20 Jahren ist con|cess zu einem der Marktführer für Nachfolgelösungen im Mittelstand geworden und setzt seitdem immer wieder Standards, insbesondere in der
Qualität von Vorbereitung und Beratung bei Unternehmensverkäufen im kleineren Mittelstand. Damit dies auch in den kommenden Jahren so bleibt, beschäftigt sich die con|cess-Partnerschaft bereits heute mit der Ausrichtung für die nächsten 10 Jahre. Wie genau con|cess schon jetzt die Vorarbeit für die nächsten Jahre leistet, erfahren Sie im Dezember-Newsletter.

Steuertipp: Forderungsverzicht gegen GmbH als Verlust aus Kapitalvermögen

Der Verzicht auf eine Forderung gegenüber der GmbH kann zu einem Verlust aus Kapitalvermögen führen, sofern die Forderung nicht werthaltig ist.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer führt der Ausfall einer normalen Darlehensforderung grundsätzlich zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust. Etwas komplizierter wird es, wenn es um das Darlehen eines Gesellschafters an seine GmbH geht, denn dann kann das Finanzamt den Forderungsverzicht auch als verdeckte Einlage werten. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass der Verzicht des Gesellschafters auf den nicht werthaltigen Teil seiner Forderung einer Abtretung gleichkommt und damit seit Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Forderungsausfall führt. Echte steuerliche Auswirkungen hat der Forderungsverzicht jedoch nur, wenn der Gesellschafter für diesen nicht werthaltigen Teil der Forderung Anschaffungskosten getragen hat. Der Verzicht auf den
werthaltigen Teil der Forderung führt dagegen zu einer Einlage. Dazu muss der Betrag, auf den der Gesellschafter verzichtet, allerdings höher sein als der Nennwert des nicht werthaltigen Anteils der
Darlehensforderung.

Quelle: BWLC Braschoß & Coll., Partnerschaft mbB, Steuerberatungsgesellschaft, Niederkassel

M&A verständlich gemacht: Englischsprachige Fachausdrücke – Folge 9

Wissen Sie was gemeint ist, wenn Sie der Kaufinteressent nach Information Covenants in Ihren Vertragsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und Kreditgebern fragt? Was es mit diesem und weiteren Anglizismen bei Unternehmensverkauf und -kauf auf sich hat, erfahren Sie in unserer regelmäßigen Rubrik „M&A verständlich gemacht“.
Denn: Insbesondere Beteiligungsgesellschaften sowie ausländische Inverstoren werfen im M&A-Prozess manchmal mit Anglizismen um sich, die bei den meisten mittelständischen Unternehmern im Alltagsgeschäft nicht vorkommen.

Lesen Sie hier mehr im con|cess Newsletter 12/2019…

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