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„Wissen befreit“ – Welche Bedeutung hat diese Aussage im Unternehmensverkauf?

Grob gesagt besteht der Unternehmensverkauf aus den folgenden Phasen:

  • Aufbereitung der Unternehmensdaten, Erstellung eines Exposés und einer #Unternehmensbewertung
  • Suche nach geeigneten Kaufinteressenten
  • Erste Gespräche und Austausch weiterer Informationen
  • LOI – Letter of Intend. Der Kaufinteressant gibt ein erstes (noch unverbindliches) Angebot ab
  • Due Diligence – Dem Kaufinteressenten wird die Möglichkeit gegeben, sich ein detailliertes Bild hinsichtlich der wirtschaftlichen und juristischen Situation des Unternehmens zu machen
  • Kaufvertragsverhandlungen
  • Abschluss des Kaufvertrages (signing) und Zahlung des Kaufpreises sowie Übergabe (closing)

Wir betrachten heute vor allem die Phase der Due Diligence und die darauf folgenden.

In der Due Diligence sollten dem Kaufinteressenten sämtliche, für die Fortführung des Unternehmens relevanten, Informationen vorgelegt werden. Am besten geschieht dies in einem zertifizierten Datenraum. Hier werden die vorgelegten Informationen und auch die Fragen des Kaufinteressenten dokumentiert.

Der Kaufinteressent beurteilt im Anschluss die Risiken des Unternehmens und formuliert Garantieforderungen im Kaufvertrag.

Eine Garantie im Unternehmenskaufvertrag ist die Klarstellung, dass das Verhältnis zu den Kunden ungetrübt ist, vor allem, was die Top-Kunden anbetrifft. Sieht der Verkäufer hier Risiken, z.B. weil ein Kunde, der bisher 15% des Umsatzes ausmachte, mitteilt, dass er das Produkt nun selbst fertigen wird, sollte er diese Informationen dokumentiert an den Kaufinteressenten weiter geben.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass man diesen Kunden explizit im Unternehmenskaufvertrag erwähnt und bestätigt, dass diese Information im Kaufpreis berücksichtigt wurde.

Der Kaufinteressent kann den Unternehmensverkäufer nach dem Closing nicht mehr im Rahmen der Garantien in Anspruch nehmen, wenn der Kunde tatsächlich nicht mehr bestellt. Denn ihm waren diese Tatsachen vor dem Signing bekannt.

Fazit:

Das Wissen des Käufers befreit den Verkäufer von der Inanspruchnahme im Rahmen der Garantien des Unternehmenskaufvertrages.

Der Unternehmensverkäufer, der sehr sorgsam alle relevanten Informationen an den Unternehmenskäufer weitergegeben hat, kann beruhigter in den Ruhestand gehen.

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