zurück
No items found.

Der neue Juni-Newsletter 06/2020 von con|cess versorgt Sie wieder mit hilfreichen Informationen rund um das Thema Unternehmensnachfolge:

Zahl des Monats: 49

49% der Unternehmenskaufverträge 2019 mit Transaktionswerten unter 25 Mio. € waren mit Haftungshöchstgrenzen für den Verkäufer von maximal 50% des Kaufpreises ausgestattet. 2017 lag der Wert noch bei 60%.

Quellen: CMS European M&A-Study 2020, in: Deutscher AnwaltSpiegel 9-2020, CMS European M&A-Study 2018

Tipps und Erfahrungen: Beteiligungsgesellschaften: Die Spreu vom Weizen trennen

Möchte sich ein Unternehmer aus seinem bisherigen Geschäft zurückziehen und einen Nachfolger finden, so stellt sich immer wieder die Frage nach dem richtigen oder besten Käufer. Unternehmen und Unternehmer passenden Käufer zu finden. Schließlich werden Käufer und Verkäufer auch nach einer Transaktion in vielen Fällen noch eine Zeitlang im Sinne des Unternehmens zusammenarbeiten. Gerade bei Finanzinvestoren, den Beteiligungsgesellschaften, wird oft eine längerfristige Mitarbeit des Verkäufers erwartet. Zudem ist der Unternehmer nicht selten für viele Mitarbeiter verantwortlich und möchte sein Erbe in guten Händen wissen. Somit stehen Fragen der zukünftigen Weiterführung ebenfalls im Fokus des Verkäufers. Kurz: Es gilt – gerade auch bei Finanzinvestoren – genau hinzusehen und die Spreu vom Weizen zu trennen.

Unser Berliner con|cess-Partner, Ulrich Tippenhauer, gibt wertvolle Tipps und Hinweise!

M&A verständlich gemacht: Englischsprachige Fachausdrücke – Folge 16

Wissen Sie was gemeint ist, wenn der Kaufinteressent mit Ihnen über Permitted Leakage oder über eine Pro-sandbaging Clause verhandeln will? Was es mit diesen und weiteren Anglizismen bei Unternehmens(ver)käufen auf sich hat, erfahren Sie in unserer regelmäßigen Rubrik „M&A verständlich gemacht“.

Lesen Sie hier mehr im con|cess Newsletter 06/2020…

weitere Informationen

Weitere Neuigkeiten

TL-Consult M+A GmbH
Lokschuppen Marburg
Rudolf-Bultmann-Str. 4h
35039 Marburg